Gasleitungen jährlich prüfen

HAUSSCHAU – Fachleute sorgen für Sicherheit

WIESBADEN. Unter den Begriffen Gas-Hausschau, Erdgas-Hausschau versteht man eine Sichtkontrolle der gesamten sichtbaren Gasanlage im Haus. Diese soll einmal jährlich von dem Betreiber der Gasanlage selbst durchgeführt werden. Obwohl dies bereits mehrmals in den Fachregeln der Gasinstallation erwähnt wurde und dies durch das Fachhandwerk an den Endverbraucher getragen wurde, ist dem Betreiber diese wichtige sicherheitstechnische Aufgabe oft nicht bekannt. Die Kontrolle teilt sich in zwei Hauptbereichen auf: Sichtung der Gasleitungen und Sichtkontrolle der angeschlossenen Gasanlagen (Heizungen, Herde, Kamine, Gartenstrahler und Ähnliches). Bei der Gasleitung geht es um die Leitungsführung, deren Zustand und Befestigung, die Funktion der Absperreinheiten, nicht erlaubten Belastungen, etwa durch Benutzung als Haltevorrichtungen, Halterung als Wäscheleine oder Bügel zum Aufhängen von Rädern. Wichtig ist der freie Zugang zu allen Leitungsteilen und vor allem Absperrungen. Der Hauptabsperrhahn der Hauseinführung darf nicht durch Kellertüren verschlossen sein, ein Hinweisschild Gashauptabsperrung mit Richtungspfeil im Kellergang kann hilfreich sein. Der Schutz der Leitungen vor unbefugten Zugriffen spielt gerade in Mehrfamilienhäusern eine wichtige Rolle. Bei Verlegung in Hohlräumen (wie abgehangene Decken oder die Durchführung in Schächten) müssen ausreichend Lüftungsöffnungen vorhanden sein.

Der Anschluss von Gasherden mittels eines Gasanschlussschlauches an einer Gassteckdose bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Diese Schläuche können brüchig werden und müssen rechtzeitig getauscht werden. Auf keinen Fall sollte bei Funktionsstörungen zum eigenen Werkzeugkoffer gegriffen werden. Für die Überprüfung genügt gesunder Menschenverstand und Sorgfalt. Ihren Einsatz sollten Sie kurz protokollieren und den Hausunterlagen beifügen. Die Gas-Hausschau kann auch fremd vergeben werden. Die Wartungsfirma Ihrer Heizungsanlage übernimmt diese Aufgabe gerne. Eine Protokollierung und somit ein schriftlicher Nachweis durch eine Fachfirma bieten einen sicheren Nachweis gegenüber Versicherungsgebern.