WASSERLEITUNGEN – Hygienemängel erkennen
WIESBADEN. Entspricht Ihre Wasserleitung den gesetzlichen Regeln? Leitungswasser ist Lebensmittel. Bleirohre sind schon lange nicht mehr erlaubt und dürften nur noch in Ausnahmefällen angetroffen werden. Die folgenden Hinweise beziehen sich auf einfach erkennbare Anzeichen auf Fehler und Hygienemängel im Ein- und Zweifamilienhaus. Ab der Hauseinführung im Keller gehört die Leitung Ihnen, beziehungsweise unterliegt der Aufsichtspflicht des Hauseigentürmers. Der Wasserzähler sollte in einem Metall-Bügel montiert sein, vor und nach dem Wasserzähler muss ein Absperrventil eingebaut sein. Ein Wasserfilter ist nach dem Zähler montiert. Filtereinätze und Patronen sollten regelmäßig erneuert werden. In einigen Häusern gibt es möglicherweise längere Leitungsabschnitte zu selten oder nicht genutzten Verbrauchsstellen. Dazu zählen Gäste-WC, Gästezimmer oder gelegentlich genutzte Räume, wie ein Partyraum.
Um das Absperren und Entleeren der Leitung zu ersparen, werden oft frostfrei absperrende Ventile eingebaut. Damit ist das Risiko des Einfrierens beseitigt. Nicht beseitigt ist die Stagnationsgefahr. Solche Entnahmestellen sind an der Zuleitung zu einer häufig benutzten Armatur anzuschließen. Prüfen Sie, ob Leitungsenden im nichtgenutzten Dachboden oder Anbau zu sehen sind. Solche Leitungen, die mit dem Trinkwassersystem in Verbindung stehen, bieten Bakterien ideale Lebensbedingungen. Durch sogenannte Rückverkeimungen greifen die Bakterien dann auch auf die in Betrieb befindlichen Wasserleitungen über.